REACH (Registration, Evaluation, Authorization and Restriction of Chemicals) ist eine 2007 vom Europäischen Union verabschiedete Verordnung, die sich auf Chemikalien bezieht. Ihr Hauptziel ist es, den Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt durch die Registrierung, Bewertung, Genehmigung und Beschränkung von Chemikalien sicherzustellen. Die REACH-Verordnung gilt für alle Unternehmen, die Chemikalien in oder auf dem europäischen Markt herstellen oder verkaufen, unabhängig davon, ob diese Chemikalien einzeln verwendet werden oder Bestandteil anderer Produkte sind.
Die wichtigsten Anforderungen der REACH-Verordnung umfassen:
1. Registrierung: Hersteller oder Importeure müssen ihre Chemikalien bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registrieren und Informationen über das Chemikaliengut, einschließlich seiner Verwendungen, Gefahren und empfohlenen Sicherheitsvorkehrungen, bereitstellen.
2. Bewertung: Die ECHA bewertet registrierte Chemikalien, um sicherzustellen, dass ihre Verwendungen den Anforderungen der REACH-Verordnung entsprechen und notwendige Maßnahmen ergreift, um Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt zu verringern.
3. Genehmigung: Besonders gefährliche Chemikalien können eine Genehmigung erfordern, bevor sie auf dem EU-Markt verkauft oder genutzt werden dürfen. Diese Chemikalien umfassen Stoffe, die erhebliche Risiken für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellen.
4. Einschränkung: Die REACH-Verordnung kann den Gebrauch bestimmter Chemikalien oder deren spezifische Anwendungen auf dem EU-Markt einschränken oder verbieten.
In der Textilindustrie gilt die REACH-Verordnung normalerweise für die Verwendung von Farbstoffen, Hilfsstoffen, Beschichtungen, Wasserabweisern und anderen Chemikalien sowie potenziell schädlichen Substanzen, die sich in Textilien befinden könnten. Die Einhaltung der REACH-Verordnung trägt zur Sicherheit von Textilien bei und verringert negative Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt.